Denkmalgeschützte Gebäude
Denkmalgeschützte Gebäude bedürfen einer sorgfältigen Planung für Profile, Beschläge und Glas, wobei das Bundesdenkmalamt (BDA) die Genehmigung und die Ausführung bewilligen muss.Die Leistungen im Denkmalschutz beziehen sich auf Kastenfenster, Verbundfenster und Verbundersatz. In diesem Bereich sind wir befugt, Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden durchzuführen.
